Strom vom Dach

Als ich dir hier von den Dachziegeln erzählte, erwähnte ich Inndach-Photovoltaik.
Nachdem ich wusste, dass es so etwas gibt, habe ich mich zu dem  Thema belesen.

Ich hatte viele Fragen. 
Wie werden die Module angeschlossen?
Gibt es Leistungsverluste durch Hitzestau hinter den Modulen?
Was ist, wenn ein Modul defekt ist oder ausfällt?
Wie findet man das betroffene Modul?
Wie wird dieses getauscht?
Wie viel Fläche können wir nutzen?
Welche Leistung haben wir dann?
Wie ist das versicherungstechnisch?
Und die wichtigste Frage: Was kostet es?

Am Ende stellte sich das System zumindest von dem Hersteller, bei dem ich mich informierte, als kompliziert und teuer dar. Aber da wir unser Haus mit einer Wärmepumpe beheizen wollen, möchten wir gern den Strom – zumindest anteilig – dafür selbst erzeugen. 

Da kam es uns zugute, dass wir bereits Bestandsgebäude haben. Dem Dach der ehemaligen Stallungen wollten wir das Zusatzgewicht nicht zumuten, aber ein Statiker prüfte das Dach der Scheune und gab es für die Installation frei. Unsere Energieberaterin war damit einverstanden, dass die Module auch auf einem anderen Dach installiert und dem Haus zugerechnet werden können, da es noch zum Grundstück gehört. Also holten wir ein Angebot für die reine Photovoltaikanlage auf dem Scheunendach ein. 

Aus 10 mach 30

Als der Installateur mit einem Angebot um die Ecke kam, wurden unsere Augen sehr groß. Denn wir gingen weiterhin von einer 10 kWp-Anlage aus. Doch als er hörte, wir wollen ein Scheunendach belegen, machte er ein Angebot für eine 30 kWp-Anlage. Das ist momentan die maximale Größe einer Anlage, die der örtliche Netzbetreiber ans Netz nehmen muss. Diese Option hatten wir bis dahin noch nicht auf dem Schirm. Die Idee war nicht schlecht. 

Und was soll ich sagen: er hat uns überzeugt! Es war nicht geplant, aber warum nicht die gesamte Fläche nutzen? 

In seinem Angebot war neben der Anlage samt der Peripherie auch ein Stromspeicher. Dieser versorgt uns in sonnenarmen Zeiten mit Strom und funktioniert sogar als Notstromaggregat. 

Stromerzeugung ohne Haus

Die nächste Info überrumpelte uns wieder. Seine Idee war, die Anlage bald auf das Dach zu schrauben. Wir: aber wir haben doch noch kein Haus, keine Abnehmer, keinen Hausanschluss… 
Also kümmerten wir uns um einen Hausanschluss, der dann in die Garage gelegt wurde. Parallel wurde die Anlage installiert und konnte somit schnell ans Netz gehen. Wir konnten den Baustromkasten abbauen und alle Baumaschinen laufen bereits mit selbst erzeugtem Strom. Der Rest wird einfach ins Netz eingespeist. 

Jetzt freuen wir uns morgens, wenn wir die Augen auf machen, zwei mal, dass die Sonne scheint!

 

Technischer Schnick-Schnack

Uns wurde noch ein Überwachungsprogramm für die Anlage verbaut. Damit können wir gucken, was unsere Anlage (sogar die einzelnen Platten) momentan produziert, wie viel CO2 wir einsparen und wie vielen gepflanzten Bäumen das entspricht. Die Software vom Speicher zeigt uns sogar den Energiefluss an. Das bedeutet, ich kann gucken, wohin wieviel Strom fließt. Anfangs dachte ich, das braucht doch keiner. Ich sehe doch, wenn die Sonne scheint. Aber auch hier hatte er recht: es macht süchtig! Ich freue mich über jede kWh, weil es eine weitere regenerativ erzeugte im Stromnetz ist. 

Außerdem beeinflusst es auch unsere weitere Planung. Denn bei der momentanen Einspeisevergütung amortisiert sich die Anlage am schnellsten, wenn wir den Strom selbst nutzen. Jetzt gucken wir, dass die folgende Anlagentechnik dem angepasst ist. 
Es ist also nicht der letzte Beitrag zum Thema Technik… 

Rechtliche Bestimmungen

Ein bisschen rechtliches muss ich dir noch mit auf den Weg geben. Dass 30 kWp die momentane Obergrenze ist, die der Netzbetreiber ans Netz nehmen muss, habe ich bereits erwähnt. Um eine so große Anlage zu betreiben, muss man eine Firma gründen und Umsatzsteuern auf die Einspeisevergütung zahlen. Was seit neuestem weg fällt, ist die EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom für Anlagen mit einer Größe bis zu 30 kWp. 
Trotz alledem; informiere dich vorher über die aktuelle Gesetzeslage.

Wie immer gilt: die Verlinkung zum Installateur habe ich aus freien Stücken gemacht. Die Anlage haben wir selbst bezahlt. 

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